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Schutz der Webseiteninhalte

Erstellt von MoMa91 vor 6 Jahren Letzter Beitrag vor 6 Jahren 1.890 Views
M
MoMa91 Themenstarter:in
49 Beiträge seit 2017
vor 6 Jahren
Schutz der Webseiteninhalte

Liebe Mitglieder.

Habe in Form meiner Diplomarbeit eine Webseite für die Firma erstellt, in der ich angestellt bin.

Jetzt habe ich ein paar Fragen über den Schutz (Urheberrecht usw.)

Habe von unserem IT Sicherheitsverantwortlichen gehört, dass man das Copyright nicht mehr schreibt, bin mir jetzt aber nicht sicher und es kommt mir komisch vor, da man es ja noch oft sieht? Das Urheberrecht entsteht ja automatisch ohne den Vermerk, jedoch ist es trotzdem eine Markierung, die die eigene Seite kennzeichnet und gut aussieht finde ich^^.

Eine weitere Frage:
Darf ich eigentlich einfach so ein Logo entwerfen mit einem Namen, z.B. Beispielname-Soft? Meines Wissens nach, wenn es keine Verwechslungsgefahr gibt und der Name, bzw. das Logo nicht kopiert bzw. abgeändert ist von einem bereits bestehenden.
Also ich meine ohne etwas zu zahlen, bzw. es zu schützen, was natürlich die Gefahr mit sich bringt, dass es wer anderer kopiert, was mir derzeit noch ziemlich egal wäre.

LG

T
2.224 Beiträge seit 2008
vor 6 Jahren

Rechtliche Fragen solltest du einem Juristen stellen.
Das Forum kann dir hier keinen Rechtssichere Auskunft geben.

Ansonsten ist das Copyright auf der Webseite bei einer komplett selbst erstellten Seite oder Design immer noch aktuelle Praxis.
Auch ein eigenes Logo kann man noch entwerfen und anzeigen.
Dein Logo unterliegt dann deinem urheberrecht, da du dieses ja angelegt hast.
Entsprechende Informationen sollten dazu aber auch bereitgestellt werden.
Wenn das Logo aber auf der Webseite deines Unternehmens angezeigt wird, müsstest du das Urheberrecht auch erst einmal klären.
In der Regel wird hier schon im Arbeitsvertrag festgeschrieben, dass alles was du in deiner Firma umsetzt auch der Firma gehört.
Ist auch normal, da niemand Lust auf einen Rechtsstreit hat.

Ansonsten gilt Rücksprache mit einem Juristen um alle deine Fragen sicher zu klären!

T-Virus

Developer, Developer, Developer, Developer....

99 little bugs in the code, 99 little bugs. Take one down, patch it around, 117 little bugs in the code.

16.835 Beiträge seit 2008
vor 6 Jahren

Ich hab mal den Topic angepasst, denn hier geht es viel mehr um den juristischen Schutz der Inhalte einer Webseite statt um den technischen Schutz einer Web-Anwendung.

Im Allgemeinen gibt es immer ein Unterschied zwischen Eigentum, Besitz und Urheberrecht.
Dazu kann Dir aber wie T-Virus das schon gesagt hat, der Anwalt Deines Vertrauens weiter helfen.

Das Forum kann und darf Dir gar keine rechtverbindliche Beratung geben.
Gerade wenn es um eine Diplomarbeit geht, und damit viel verbunden ist, solltest Du auf juristisch professionelle Quelle zurück greifen.

M
MoMa91 Themenstarter:in
49 Beiträge seit 2017
vor 6 Jahren

@ T-Virus, danke trotzdem für die Antwort, mir ist klar, dass es normal alles der FA gehört nur in diesem Fall habe ich die Arbeit zum größten Teil in der Freizeit erledigt und auch nicht mit Lizenzen der Firma. (Lizenz der Schule für VS 2015)

Sry habe nicht gewusst, dass das nicht erlaubt ist.

LG

16.835 Beiträge seit 2008
vor 6 Jahren

Schullizenzen dürfen i.d.R. nur für den bildenden Zweck verwendet werden und nicht für den kommerziellen (zB. Firma).
Mit VS 2017 gibt es aber eine Community-Variante, die eingeschränkt auch für kommerzielle Aufgaben verwendet werden darf.

Urheberrechte sind nicht bzw. nicht vollständig in DE übertragbar.
Das bedeutet, dass im Falle eines Entwickler immer dieser die Urheberpersönlichkeitsrechte hat.

Da Du aber im Auftrag handelst (zB. als Angestellter) gilt hier eine Sondersituation:

(1) Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist. (2) Absatz 1 ist auf Dienstverhältnisse entsprechend anzuwenden.

Wie gesagt; rechtsverbindlich bekommst Du hier keine Antwort.

M
MoMa91 Themenstarter:in
49 Beiträge seit 2017
vor 6 Jahren

Ok, das hilft jedoch schon weiter und ich weis, dass somit alles der FA gehört.

Danke

16.835 Beiträge seit 2008
vor 6 Jahren

ich weis, dass somit alles der FA gehört.

Nicht unbedingt. Steht da aber auch.

Es gibt zB. einige Ansichten, dass Quellcode, den Du in der Freizeit baust, ebenfalls der Firma gehört.
Dazu gab es auch schon Gerichtsfälle, die in beide Richtungen entschieden wurden.

Wenn Du Quellcode in der Freizeit schreibst, das an Deine Firma, Zweck oder Branche angelehnt ist, so könnte das als Konkurrenz gewertet werden und es wäre mindestens ein Streitthema.
Auf der anderen Seite kannst Du Quellcode schreiben, der gar nichts mit der Firma zutun hat - aber trotzdem in beide Richtungen ausgelegt werden könnte.

So einfach ist das also am Ende nicht.
Daher nicht einfach pauschalisieren, sondern Beratung suchen.

Ich zB. lass mir in meine Verträge immer einen eigenen Absatz schreiben, dass alles, was ich privat entwickle, mir gehört - egal was.

P
1.090 Beiträge seit 2011
vor 6 Jahren

Habe in Form meiner Diplomarbeit eine Webseite für die Firma erstellt, in der ich angestellt bin.

Wenn es für deine Diplomarbeit ist, solltest du mal klären ob du was du von der Webseite verwenden darfst. Es könnte sein das die Firma z.B. nicht möchte das du den Quellcode mit der Arbeit veröffentlichst.

Sollte man mal gelesen haben:

Clean Code Developer
Entwurfsmuster
Anti-Pattern

M
MoMa91 Themenstarter:in
49 Beiträge seit 2017
vor 6 Jahren

ok, dann werde ich wohl wirklich einen Fachmann benötigen.

P
1.090 Beiträge seit 2011
vor 6 Jahren

Frag mal bei euch in der Uni nach, die Sollten eigentlich jemanden haben, der dich Rechtlich im Rahmen der Diplomarbeit kostenlos Berät.

Sollte man mal gelesen haben:

Clean Code Developer
Entwurfsmuster
Anti-Pattern