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Zu welchem Preis kann man Quellcode verkaufen?

Erstellt von ZeroQool vor 6 Jahren Letzter Beitrag vor 6 Jahren 3.162 Views
Z
ZeroQool Themenstarter:in
322 Beiträge seit 2006
vor 6 Jahren
Zu welchem Preis kann man Quellcode verkaufen?

Hallo zusammen,

ein Freiberufler hat eine Individual-Software erstellt. Kosten dato 70k EUR. Nun möchte der Kunde den Quellcode kaufen aufgrund der bekannten Risiken z.B. Freiberufler stirbt usw.

Was wäre ein angemessener Preis? Klar ist das alles Ermessenssache, aber es gibt doch sicherlich einige Leute die sagen, dass es immer mind. 20% von den aktuellen Entwicklungskosten sind usw.

Danke

Gruß

16.806 Beiträge seit 2008
vor 6 Jahren

Jede Antwort mit einem Preis oder einem prozentualen Wert ist extremst unseriös.

So Aussagen wie 20% Wert ist totaler Käse. Es kommt immer drauf an.
Eine Software kann auch locker 5000%+++ der Entwicklungskosten wert sein.

3.511 Beiträge seit 2005
vor 6 Jahren

Was ich mich Frage, warum ist der Quellcode nicht inbegriffen? Alle Dienstleister die für uns extern etwas entwickeln, liefern auch immer den Quellcode mit. Alles andere wäre ja mal ziemlich bescheuert.

"Jedes Ding hat drei Seiten, eine positive, eine negative und eine komische." (Karl Valentin)

Z
ZeroQool Themenstarter:in
322 Beiträge seit 2006
vor 6 Jahren

Was ich mich Frage, warum ist der Quellcode nicht inbegriffen? Alle Dienstleister die für uns extern etwas entwickeln, liefern auch immer den Quellcode mit. Alles andere wäre ja mal ziemlich bescheuert.

Das würde vertraglich nicht verlangt bzw. ausgehandelt. Es ist allerdings auch das 1. Projekt dieser Art für den Kunden. Nun nachdem die Software seit 2J sehr gut läuft und internen Prozesse beschleunigt und auch der Mehrwert erkannt wird will der Kunde sich nun absichern.

6.911 Beiträge seit 2009
vor 6 Jahren

Hallo ZeroQool,

der Freiberufler soll ein Anbot machen und wenn der Preis passt, so wird gekauft, nachverhandelt, etc.

Die Entwicklungskosten sind nur ein Kriterium für den Preis. Es spielt da noch viel mehr mit:* Nutzungsrechte -- Exklusivität

  • ev. Produktwartungen
  • Dokumentation und Support
  • etc.

Genauso wie es eine Individualsoftware ist, so wird es auch eine individuelle Lösung für den Kauf geben (müssen).

mfG Gü

Stellt fachliche Fragen bitte im Forum, damit von den Antworten alle profitieren. Daher beantworte ich solche Fragen nicht per PM.

"Alle sagten, das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht - und hat's gemacht!"

Z
ZeroQool Themenstarter:in
322 Beiträge seit 2006
vor 6 Jahren

Danke für die Hilfestellungen. Da waren einige Ansätze bzw Perspektiven dabei, an die ich nicht gedacht. Danke

W
955 Beiträge seit 2010
vor 6 Jahren

Eine andere Möglichkeit ist das Hinterlegen des Quellcodes beim Notar auf den der Kunde Zugriff bei Insolvenz des Herstellers o.ä. bekommt.

P
1.090 Beiträge seit 2011
vor 6 Jahren

Ich kenne es auch so, das der Kunde (bzw wir) meiste den Quellcode mit erwirbt und das eigentlich mit dem normalen Stundensatz abbezahlt wurde.

Ich würde da jetzt nicht zu gierig werden. Du hast jetzt einen Zusätzlichen Aufwand, denn solltest du ihn auf jeden Fall in Rechnung stellen.

Was natürlich auch eine frage ist, ist wie die Beziehung zum Kunden ist. Wenn der Kunde jetzt den Quellcode haben möchte, damit er mit anderen weiter Arbeiten kann, ist es halt eine ganz andere Situation. Ganz dumm ist es wenn er dann Feststellt, das du es dann doch besser machen kannst, aber er möchte, das du an der Codebasis arbeitest die er hat, weil da schon neue Funktionen implementiert sind.

Im Zweifel oder besser zur Sicherheit solltest du die Punkte in einen Vertrag festhalten. Da können wir dir aber im Forum nicht wirklich helfen. Da solltest du besser einen Anwalt zu rate ziehen. (Den kannst du im zweifel bei den Kosten mit einbeziehen).

Sollte man mal gelesen haben:

Clean Code Developer
Entwurfsmuster
Anti-Pattern

16.806 Beiträge seit 2008
vor 6 Jahren

Alle Dienstleister die für uns extern etwas entwickeln, liefern auch immer den Quellcode mit.

Sowas kommt auf die Vertragsart an.
Gewerk vs. Dienstleistung.

Bei Gewerken ist i.d.R. der Quellcode kein Bestandteil.
Dafür ist bei Gewerken aber i.d.R. auch eine Gewährleistung enthalten, was bei einer Dienstleistung oft nicht der Fall ist.

Sobald der Kunden am Quellcode auch was anpasst, erlischt i.d.R. die Gewährleistung sofort.

Alles andere wäre ja mal ziemlich bescheuert.

Nein.
Gerade wenn es um die Haftung und Gewährleistung geht, ist das gerade bei größeren Firmen oder Firmen mit nicht genug Ressourcen nicht bescheuert - sondern üblich.

Das Thema Hinterlegen beim Notar wie es witte genannt hatte, ist auch nicht selten - aber i.d.R. auch nicht kostenlos.