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Was muss ich beachten, wenn ich mein Programm der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen will?

Erstellt von c#atriga vor 5 Jahren Letzter Beitrag vor 5 Jahren 929 Views
C
c#atriga Themenstarter:in
34 Beiträge seit 2018
vor 5 Jahren
Was muss ich beachten, wenn ich mein Programm der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen will?

Bin gerade dabei ein kleines Programm zu entwickeln und derzeit auch sehr glücklich damit.
Nun würde ich dies gern auch der rbeiten öffentlichkeit zur Verfügung stellen, allerdings sind noch ein Fragen offen.

  1. Nach neuer DSGVO müsste ich ausser Impressum und Datenschutzvereinbarung noch etwas beachten?
  2. Wordpress reicht doch zum erstellen vorerst aus?
  3. Was sollte ich noch beachten? Gibt es irgendwo noch weitere Informationen?

Besten Dank

49.485 Beiträge seit 2005
vor 5 Jahren

Hallo c#atriga,

zu 1. Wenn du - und dein Hoster - keine personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten erfasst oder verarbeitet (also insbesondere keine IP-Adressen), trifft die DSGVO nach meinem Verständnis gar nicht auf dich zu. Ich gehe davon aus, dass du in diesem Fall auch keine Datenschutzvereinbarung brauchst. Für eine private Homepage brauchst du m.E. auch kein Impressum. Oder willst du dein Programm verkaufen? Dann werden wohl persönliche Daten anfallen und dann brauchst du auch ein Impressum.

zu 2. Davon gehe ich aus. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob und welche Daten Wordpress speichert. Da sind wir dann wieder bei Punkt 1.

Ansonsten musst du dein Programm ja nicht unbedingt auf einer eigenen Home-Page anbieten. Es gibt ja genug Seiten, wo du Software zum Download anbieten kannst.

zu 3. Tja, also wenn du Software verkaufen willst, gibt es viel zu beachten, von einer Gewerbeanmeldung bis zum Wettbewerbsrecht. Wenn du die Software privat und kostenlos anbietest, solltest du das unter einer Lizenz tun, die die Haftung - soweit möglich - ausschließt.

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